Allgemeine Vermittlungsbedingungen (AVB) für die Vermittlung von Reiseleistungen
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir freuen uns, dass Sie Ihren Urlaub bei uns buchen möchten. Wir vermitteln Ihnen Pauschalreisen, Einzelleistungen (z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Hotelunterbringung) oder sogenannte verbundene Reiseleistungen.
Die Verträge über die vermittelten Leistungen kommen jeweils direkt zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder Erbringer der jeweiligen Leistung zustande. Hierfür gelten die Reise-, Unterbringungs- oder Beförderungsbedingungen der jeweiligen Anbieter, über die wir Sie vor der Buchung informieren.
Nachfolgend ersehen Sie unsere Allgemeinen Vermittlungsbedingungen (AVB) für die Vermittlung von Reiseleistungen, sofern Sie nicht als Unternehmer mit uns einen Rahmenvertrag über die Organisation von Geschäftsreisen gemäß § 651a Abs. 5 Nr. 3 BGB für unternehmerische Zwecke Ihres Unternehmens geschlossen haben.
Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen; Gliederung in Teile A, B, C und D
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die gesetzlich unterschiedlichen Arten der Vermittlung von Reiseleistungen und von Pauschalreisen hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Kunden sowie des Reisevermittlers je nach Art der vermittelten Reiseleistung.
- der Vermittlung einer Pauschalreise – die Regelungen hierzu finden Sie in Teil A.
- der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen – die Regelungen hierzu finden Sie in Teil B.
- der Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung – die Regelungen hierzu finden Sie in Teil C.
Übergreifende Regelungen finden Sie in Teil D.
Teil A: Regelungen für die Reisevermittlung von Pauschalreisen gem. § 651v BGB
Die Vorschriften dieses Teils A sind anwendbar, wenn der Reisevermittler vor der Buchung das gesetzliche Formblatt über Pauschalreisen aushändigt.
1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften und Widerrufsrecht
1.1 Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Reisevermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der Vertrag über die Reisevermittlung einer Pauschalreise zustande.
1.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg erteilt, bestätigt der Reisevermittler den Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
1.3 Die Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Vereinbarungen, diesen AVB und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 651a ff. BGB i.V.m. Art. 250 ff. EGBGB sowie §§ 675, 631 ff. BGB.
1.4 Für die Rechte und Pflichten gegenüber dem Reiseveranstalter gelten dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen.
1.5 Hinweis zum Widerrufsrecht: Bei Verträgen über Pauschalreisen, die im Fernabsatz geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht. Rücktritt und Stornierung richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
2. Zahlungen, Erklärungen von Kunden
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis dürfen vor Beendigung der Pauschalreise nur gefordert oder angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden ein Sicherungsschein übergeben wurde.
2.2 Der Reisevermittler gilt als bevollmächtigt, Mängelanzeigen und andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Pauschalreise entgegenzunehmen und an den Reiseveranstalter weiterzuleiten.
3. Allgemeine Vertragspflichten
3.1 Der Kunde wird sorgfältig und fachgerecht beraten. Auf Wunsch wird die Buchungsanfrage beim Reiseveranstalter durchgeführt.
3.2 Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte, zu deren Angabe der Reisevermittler nicht gesetzlich verpflichtet ist, haftet der Reisevermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, es wurde ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen.
3.3 Der Reisevermittler ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu ermitteln, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
3.4 Sonderwünsche werden nur zur Weiterleitung entgegengenommen. Für deren Erfüllung haftet der Reisevermittler nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Reklamationen
Bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter besteht keine Pflicht des Reisevermittlers zur rechtlichen Beratung.
Teil B: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB
Teil B gilt, wenn vor der Buchung das gesetzliche Formblatt über verbundene Reiseleistungen ausgehändigt wird.
1. Vertragsschluss und Widerrufsrecht
1.1 Mit Annahme des Vermittlungsauftrags kommt ein Vertrag über die Vermittlung verbundener Reiseleistungen zustande.
1.2 Eine elektronische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
1.3 Es gelten die Vereinbarungen, diese AVB und insbesondere § 651w BGB i.V.m. Art. 250 ff. EGBGB sowie §§ 675, 631 ff. BGB.
1.4 Für die vermittelten Leistungen gelten die Bedingungen der jeweiligen Leistungserbringer.
1.5 Hinweis zum Widerrufsrecht: Bei Reiseleistungen, die im Fernabsatz geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht.
2. Zahlungen und Insolvenzabsicherung
2.1 Zahlungen dürfen nur entgegengenommen werden, wenn eine gesetzlich erforderliche Absicherung besteht.
2.2 Die Sicherstellung erfolgt durch eine Insolvenzversicherung gemäß § 651w Abs. 3 BGB und Übergabe eines Sicherungsscheins, soweit gesetzlich erforderlich.
3. Vertragspflichten
3.1 Der Kunde wird sorgfältig und fachgerecht beraten.
3.2 Für die Richtigkeit nicht gesetzlich geschuldeter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, es wurde ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen.
3.3 Sonderwünsche werden nur zur Weiterleitung entgegengenommen.
4. Reklamationen
Ansprüche sind gegenüber den jeweiligen Leistungserbringern geltend zu machen. Eine Pflicht zur rechtlichen Beratung durch den Reisevermittler besteht nicht.
Teil C: Regelungen bei der Vermittlung einzelner Reiseleistungen
Teil C gilt, wenn weder eine Pauschalreise noch verbundene Reiseleistungen vorliegen.
1. Vertragsschluss und Widerrufsrecht
1.1 Mit Annahme des Vermittlungsauftrags kommt ein Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande.
1.2 Eine elektronische Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
1.3 Es gelten die vertraglichen Vereinbarungen, diese AVB und §§ 675, 631 ff. BGB.
1.4 Für die vermittelten Leistungen gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers.
1.5 Hinweis zum Widerrufsrecht: Bei einzelnen Reiseleistungen, die im Fernabsatz geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht.
2. Vertragspflichten
2.1 Der Kunde wird sorgfältig und fachgerecht beraten. Zur Leistungspflicht gehört die Übergabe der Unterlagen, sofern nicht vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer diese direkt übermittelt.
2.2 Der Reisevermittler ist nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter zu ermitteln, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Vergütungsansprüche
3.1 Bei Flugbeförderungsleistungen tritt der Reisevermittler als Vermittler zwischen Kunde und Fluggesellschaft auf.
3.2 Der Vergütungsanspruch bleibt auch bei Änderungen oder Leistungsstörungen bestehen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
4. Reklamationen
Bei Reklamationen beschränkt sich die Pflicht des Reisevermittlers auf die Erteilung bekannter Informationen zum Leistungserbringer. Eine Pflicht zur rechtlichen Beratung besteht nicht.
Teil D: Übergreifende allgemeine Bedingungen
1. Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
1.1 Bei Pauschalreisen informiert der Reisevermittler über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten.
1.2 Bei verbundenen Reiseleistungen und Einzelleistungen erfolgt eine Unterrichtung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung oder besonderen bekannten Umständen.
1.3 Die Hinweispflichten beschränken sich auf aktuelle, branchenübliche Informationsquellen. Eine spezielle Nachforschungspflicht besteht nicht.
1.4 Zur Beschaffung von Visa oder Dokumenten ist der Reisevermittler ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet.
2. Zahlungen, Aufwendungsersatz und Inkasso
2.1 Zahlungen können entsprechend den Bedingungen der vermittelten Anbieter verlangt werden.
2.2 Zahlungsansprüche können als Inkassobevollmächtigter des Leistungserbringers geltend gemacht werden.
2.3 Ansprüche gegen Leistungserbringer können eigenen Ansprüchen des Reisevermittlers nicht entgegengehalten werden, sofern keine schuldhafte Pflichtverletzung des Reisevermittlers ursächlich war.
3. Flugbeförderungsleistungen
3.1 Der Reisevermittler unterrichtet den Kunden gemäß EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die ausführende Fluggesellschaft.
3.2 Für das Vertragsverhältnis mit der Fluggesellschaft gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und EU-Fluggastrechteverordnungen.
4. Reiseunterlagen
4.1 Kunde und Reisevermittler prüfen ausgehändigte Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
4.2 Diese Pflicht entfällt für den Reisevermittler, wenn Unterlagen direkt vom Anbieter an den Kunden übermittelt werden.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde hat erkennbare Fehler oder Mängel unverzüglich mitzuteilen.
5.2 Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, können Ansprüche ganz oder teilweise entfallen, sofern der Schaden hätte verhindert oder verringert werden können.
5.3 Dies gilt nicht bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.
6. Wichtige Hinweise zu Reiseversicherungen
6.1 Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie Reiseabbruchversicherung hin.
6.2 Für Auslandsreisen wird der Abschluss einer ausreichenden Auslandskrankenversicherung empfohlen.
6.3 Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass Versicherungsbedingungen besondere Pflichten und Haftungsausschlüsse enthalten können. Der Reisevermittler haftet nicht, soweit der Versicherer aufgrund wirksam vereinbarter Versicherungsbedingungen berechtigt ist, die Leistung zu verweigern, es sei denn, der Reisevermittler hat eine schuldhafte Falschauskunft erteilt.
6.4 Die Entscheidung über den Abschluss und den Umfang eines Versicherungsschutzes obliegt ausschließlich dem Kunden.
7. Haftung des Reisevermittlers
7.1 Der Reisevermittler haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Erbringung der Vermittlungsleistung.
7.2 Eine eigene Haftung für Buchungsfehler aus § 651x BGB oder schuldhafte Verletzung eigener Vermittlerpflichten bleibt unberührt.